Betreuung
Rechtsanwältin Anke Titel | Berlin
Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie z.B. der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag des Betroffenen selbst oder von Amts wegen über eine Betreuerbestellung entscheiden.
Dies bedeutet nicht wie oft angenommen eine Entmündigung des Betroffenen. Im Gegenteil erfolgt eine Zusammenarbeit von Betreuer und Betreuten im ausschließlichen Interesse des Betroffenen.
Seit dem Jahre 2006 bin ich bereits überwiegend als Berufsbetreuerin tätig. Nicht zuletzt meine mehrjährige Berufserfahrung hat es mir ermöglicht, die zur Ausübung dieser sehr anspruchs- und verantwortungsvollen Tätigkeit notwendigen rechtlichen Kenntnisse aber auch sozialen Kompetenzen zu erwerben. Mein Arbeitsstil ist geprägt durch Freude an meiner Arbeit und dem Umgang mit Menschen, schnelles Auffassungsvermögen und einem geübten Blick für das Wesentliche, Durchsetzungsvermögen, Praxisorientiertheit, ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortungsbewusstsein sowie hohe Belastbarkeit.
Über ein persönliches Gespräch mit Ihnen würde ich mich sehr freuen.